Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Angebot von Sylvia Waldowski

§ 1 Präambel

Meine Arbeit basiert auf Vertrauen, Achtsamkeit und gegenseitigem Respekt. Sie schafft einen Raum für persönliche Entwicklung, Bewusstseinsarbeit und spirituelle Entfaltung. Damit unsere Zusammenarbeit für beide Seiten transparent und klar ist, bilden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen den verbindlichen rechtlichen Rahmen.

§ 2 Geltungsbereich


(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Sylvia Waldowski (nachfolgend „Anbieterin“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kundin/Kunde“), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Begriff „Kundin/Kunde“ umfasst sowohl Personen, die individuelle Begleitungen in Anspruch nehmen, als auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Programmen, Mitgliedschaften, Workshops und Veranstaltungen.

(2) Sie gelten für alle von der Anbieterin angebotenen Leistungen, insbesondere für:

  • Energetische Heilbegleitung (Einzelsitzungen und Begleitungspakete)
  • Soul Awakening Mentoring
  • Inner Light Circle
  • Workshops, Seminare und Veranstaltungen
  • sonstige Beratungs-, Begleitungs- und Ausbildungsangebote, die von der Anbieterin angeboten werden

(3) Die Angebote richten sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

(4) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde von der Anbieterin ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(5) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 3 Vertragsabschluss


(1) Vor einer Buchung findet grundsätzlich ein kostenfreies Erstgespräch statt. Dieses dient dazu, die individuellen Anliegen der Kundin/des Kunden zu besprechen und zu klären, welches Angebot geeignet ist.

(2) Ein Vertrag kommt durch die mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwischen der Anbieterin und der Kundin/dem Kunden zustande. Die Anbieterin bestätigt die vereinbarte Leistung anschließend per E-Mail. Die Bestätigung dient der Dokumentation der getroffenen Vereinbarung.

(3) Die E-Mail-Bestätigung enthält, soweit erforderlich, die wesentlichen Informationen zur gebuchten Leistung, insbesondere den Umfang der Begleitung, die vereinbarte Vergütung sowie die Zahlungsbedingungen.

(4) Mit dem Vertragsschluss verpflichtet sich die Anbieterin zur Erbringung der vereinbarten Leistungen. Die Kundin/der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.

(5) Bei individuell zusammengestellten Begleitungen, Paketen oder Programmen gilt die jeweils im Erstgespräch getroffene Vereinbarung als Grundlage für den Leistungsumfang und die Zusammenarbeit.

§ 4 Leistungsumfang und Art der Begleitung


(1) Die Anbieterin erbringt Leistungen im Bereich der energetischen Begleitung, Bewusstseinsarbeit und persönlichen Entwicklung. Die Angebote unterstützen die Kundin/den Kunden dabei, sich mit inneren Prozessen auseinanderzusetzen, die eigene Wahrnehmung zu erweitern und persönliche Entwicklungsprozesse bewusst zu gestalten.

(2) Ein Bestandteil der Arbeit kann die multidimensionale Heilarbeit sein. Diese umfasst eine ganzheitliche energetische Begleitung, die darauf ausgerichtet ist, innere Zusammenhänge wahrzunehmen, Bewusstsein zu erweitern und persönliche Transformationsprozesse zu unterstützen. Die Anbieterin erbringt keine Heilbehandlung im medizinischen Sinne.

(3) Die Art und der Umfang der jeweiligen Leistung richten sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Dies kann insbesondere Einzelbegleitungen, Mentoring-Programme, Online-Inhalte, Gemeinschaftsformate, mediale Impulse, Workshops oder Veranstaltungen umfassen.

(4) Die Anbieterin schuldet die Durchführung der vereinbarten Leistungen. Ein bestimmter persönlicher, gesundheitlicher oder sonstiger Erfolg kann nicht garantiert werden, da die Entwicklung und Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse wesentlich von der individuellen Situation, Offenheit und Eigenverantwortung der Kundin/des Kunden abhängt.

(5) Die Angebote der Anbieterin ersetzen keine medizinische, psychotherapeutische oder heilpraktische Behandlung. Es werden keine Diagnosen gestellt und keine medizinischen Heilversprechen abgegeben.

§ 5 Eigenverantwortung der Kundin/des Kunden

(1) Die Kundin/der Kunde nimmt die Angebote der Anbieterin in eigener Verantwortung in Anspruch. Die Begleitung unterstützt persönliche Entwicklungs- und Bewusstseinsprozesse, ersetzt jedoch nicht die eigene Auseinandersetzung, Entscheidungsfähigkeit und Verantwortung für das eigene Leben. Die Kundin/der Kunde informiert die Anbieterin eigenverantwortlich über Umstände, die für die Begleitung relevant sein können.

(2) Die Kundin/der Kunde entscheidet selbstständig, welche Impulse, Erkenntnisse und Empfehlungen aus der Begleitung in das eigene Leben integriert und umgesetzt werden.

(3) Die Anbieterin schafft einen geschützten Raum für Reflexion, Bewusstwerdung und persönliche Entwicklung. Die Kundin/der Kunde trägt die Verantwortung für die eigenen Entscheidungen, Handlungen sowie für die Gestaltung des eigenen Entwicklungsweges.

(4) Sofern sich die Kundin/der Kunde in medizinischer, psychotherapeutischer oder heilpraktischer Behandlung befindet oder eine solche benötigt, bleibt die Verantwortung für die Inanspruchnahme entsprechender fachlicher Unterstützung unberührt.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die jeweils gültige Vergütung für die angebotenen Leistungen ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen der Anbieterin und der Kundin/dem Kunden sowie aus den jeweiligen Angebotsbeschreibungen.

(2) Die Zahlung erfolgt entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise. Je nach Angebot können insbesondere folgende Zahlungsmodelle vereinbart werden:

  • Zahlung vor Beginn der Leistung (Vorkasse),
  • Zahlung nach Rechnungsstellung,
  • Ratenzahlung,
  • monatliche Zahlungen bei Mitgliedschaften.

(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

(4) Bei vereinbarten Ratenzahlungen bleibt die vollständige Vergütung für das gebuchte Angebot geschuldet. Dies gilt insbesondere bei Programmen mit fest vereinbarter Laufzeit. Die Vereinbarung einer Ratenzahlung stellt lediglich eine Zahlungsmodalität dar und verändert nicht den Umfang der eingegangenen Zahlungsverpflichtung.

(5) Gerät die Kundin/der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Anbieterin ist berechtigt, bis zum Ausgleich offener Forderungen die weitere Leistungserbringung nach vorheriger Ankündigung auszusetzen, soweit dem keine gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen.

(6) Bei Mitgliedschaften, insbesondere dem Inner Light Circle, erfolgt die Zahlung entsprechend der vereinbarten monatlichen Zahlungsweise. Die Regelungen zur Kündigung und Laufzeit ergeben sich aus den jeweiligen Bestimmungen des Angebots.

§ 7 Termine und Terminabsagen

(1) Termine für individuelle Begleitungen werden zwischen der Anbieterin und der Kundin/dem Kunden individuell vereinbart.

(2) Bei Einzelterminen erfolgt die Abrechnung grundsätzlich nach Durchführung der Sitzung entsprechend der vereinbarten Vergütung bzw. dem tatsächlichen Umfang der in Anspruch genommenen Leistung, sofern im Vorfeld keine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.

(3) Bei gebuchten Begleitungspaketen richtet sich der Leistungsumfang nach der jeweils vereinbarten Paketbeschreibung und den getroffenen Vereinbarungen.

(4) Vereinbarte individuelle Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

(5) Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann die Anbieterin das vereinbarte Honorar bzw. die für den Termin vorgesehene Vergütung in Rechnung stellen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen und sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Der Kundin/dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(6) Termine und Zoom-Calls innerhalb von Online-Programmen, Mentoring-Angeboten oder Mitgliedschaften sind Bestandteil des jeweiligen Angebots. Sie werden entsprechend der jeweiligen Programm- oder Angebotsbeschreibung durchgeführt und sind nicht mit individuell vereinbarten Einzelterminen gleichzusetzen.

(7) Eine individuelle Nachholung verpasster Gruppen- oder Zoom-Termine besteht grundsätzlich nicht, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Soweit vorgesehen, können Aufzeichnungen oder alternative Materialien zur Verfügung gestellt werden.

§ 8 Besondere Regelungen zur Energetischen Heilbegleitung

(1) Die Energetische Heilbegleitung ist eine individuelle 1:1-Begleitung, die auf die persönliche Situation, die Anliegen und den Entwicklungsprozess der Kundin/des Kunden ausgerichtet wird.

(2) Bestandteil der Begleitung kann die multidimensionale Heilarbeit sein. Diese dient der Unterstützung von inneren Entwicklungsprozessen, der Bewusstseinsarbeit sowie der Wahrnehmung und Transformation persönlicher Themen auf energetischer Ebene. Die Angebote stellen keine medizinische Behandlung, Therapie oder Heilbehandlung im Sinne des Heilmittel- oder Heilpraktikerrechts dar.

(3) Die Energetische Heilbegleitung kann als Einzeltermin oder als vereinbartes Begleitungspaket in Anspruch genommen werden. Der Umfang, die Dauer und die Vergütung richten sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen der Anbieterin und der Kundin/dem Kunden.

(4) Aufgrund der individuellen Ausrichtung der Begleitung kann die Dauer einzelner Sitzungen variieren. Bei Einzelterminen erfolgt die Abrechnung entsprechend der getroffenen Vereinbarung bzw. des tatsächlichen Umfangs der erbrachten Leistung.

(5) Die Anbieterin behält sich vor, den Ablauf und die Inhalte der Begleitung entsprechend des individuellen Prozesses der Kundin/des Kunden anzupassen, sofern dies dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht.

(6) Die Energetische Heilbegleitung ersetzt keine medizinische, psychotherapeutische oder heilpraktische Behandlung. Die Kundin/der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über die Inanspruchnahme weiterer fachlicher Unterstützung.

§ 8 Besondere Regelungen zur Energetischen Heilbegleitung

(1) Die Energetische Heilbegleitung ist eine individuelle 1:1-Begleitung, die auf die persönliche Situation, die Anliegen und den Entwicklungsprozess der Kundin/des Kunden ausgerichtet wird.

(2) Bestandteil der Begleitung kann die multidimensionale Heilarbeit sein. Diese dient der Unterstützung von inneren Entwicklungsprozessen, der Bewusstseinsarbeit sowie der Wahrnehmung und Transformation persönlicher Themen auf energetischer Ebene.

(3) Die Energetische Heilbegleitung kann als Einzeltermin oder als vereinbartes Begleitungspaket in Anspruch genommen werden. Der Umfang, die Dauer und die Vergütung richten sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen der Anbieterin und der Kundin/dem Kunden.

(4) Aufgrund der individuellen Ausrichtung der Begleitung kann die Dauer einzelner Sitzungen variieren. Bei Einzelterminen erfolgt die Abrechnung entsprechend der getroffenen Vereinbarung bzw. des tatsächlichen Umfangs der erbrachten Leistung.

(5) Die Anbieterin behält sich vor, den Ablauf und die Inhalte der Begleitung entsprechend des individuellen Prozesses der Kundin/des Kunden anzupassen, sofern dies dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht.

(6) Die Energetische Heilbegleitung ersetzt keine medizinische, psychotherapeutische oder heilpraktische Behandlung. Die Kundin/der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über die Inanspruchnahme weiterer fachlicher Unterstützung.

§ 9 Besondere Regelungen zum Soul Awakening Mentoring

(1) Das Soul Awakening Mentoring ist ein geschlossenes Online-Programm mit einer festen Laufzeit von sechs Monaten. Mit der Buchung verpflichtet sich die Kundin/der Kunde zur Teilnahme am gesamten Programmzeitraum.

(2) Bestandteil des Soul Awakening Mentoring können insbesondere digitale Kursinhalte, Übungen, begleitende Materialien, Online-Meetings sowie weitere im jeweiligen Angebot beschriebene Leistungen sein.

(3) Die Online-Meetings finden zu den jeweils angekündigten festen Terminen statt. Sie sind Bestandteil des Programms und können nicht als individuell vereinbarte Einzeltermine betrachtet werden.

(4) Der Zugang zu den digitalen Kursinhalten besteht grundsätzlich für die Dauer der vereinbarten Programmlaufzeit. Eine darüber hinausgehende Bereitstellung von Inhalten kann von der Anbieterin freiwillig ermöglicht werden, begründet jedoch keinen Anspruch auf einen dauerhaften Zugang.

(5) Die Teilnahmegebühr für das Soul Awakening Mentoring wird mit der Buchung verbindlich vereinbart. Sofern eine Ratenzahlung vereinbart wurde, stellt diese lediglich eine Zahlungsmodalität dar und verändert nicht die Verpflichtung zur Zahlung der vollständigen Programmgebühr.

(6) Eine ordentliche Kündigung während der sechsmonatigen Programmlaufzeit ist ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Zahlung als Einmalzahlung oder in Raten erfolgt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(7) Sollte die Kundin/der Kunde einzelne Programminhalte, Online-Meetings oder begleitende Angebote nicht wahrnehmen können, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Die Anbieterin kann nach eigenem Ermessen alternative Möglichkeiten zur Verfügung stellen.

§ 10 Besondere Regelungen zum Inner Light Circle

(1) Der Inner Light Circle ist eine fortlaufende Online-Mitgliedschaft mit monatlicher Zahlungsweise. Die Mitgliedschaft ermöglicht der Kundin/dem Kunden den Zugang zu einer begleiteten Gemeinschaft sowie zu den jeweils angebotenen Inhalten und Formaten.

(2) Bestandteil der Mitgliedschaft können insbesondere gemeinsame Online-Treffen, mediale Impulse, energetische Begleitungen, Übungen, Inhalte zur persönlichen Entwicklung sowie weitere im jeweiligen Angebot beschriebene Leistungen sein.

(3) Die Online-Treffen finden zu den jeweils angekündigten Terminen statt. Die Termine sind Bestandteil der Mitgliedschaft und können nicht als individuell vereinbarte Einzeltermine betrachtet werden.

(4) Die Mitgliedschaft kann von der Kundin/dem Kunden monatlich gekündigt werden. Die Kündigung wird zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums wirksam, sofern kein abweichender Zeitraum vereinbart wurde.

(5) Mit Beendigung der Mitgliedschaft endet grundsätzlich der Zugang zu den geschützten Bereichen, Inhalten und Gemeinschaftsangeboten des Inner Light Circle.

(6) Die Anbieterin ist berechtigt, Inhalte, Schwerpunkte und den Ablauf der Mitgliedschaft weiterzuentwickeln und an die Bedürfnisse der Gemeinschaft anzupassen. Änderungen berühren nicht den wesentlichen Charakter der Mitgliedschaft.

(7) Zusätzlich können im Rahmen des Inner Light Circle freiwillige Veranstaltungen in Präsenz, insbesondere Retreats und besondere Vor-Ort-Veranstaltungen, angeboten werden. Diese sind nicht Bestandteil der monatlichen Mitgliedschaft und werden gesondert angeboten und berechnet. Eine Teilnahme erfolgt freiwillig und setzt eine gesonderte Anmeldung sowie die Zahlung der jeweils angegebenen Teilnahmegebühr voraus.

(8) Sollte die Kundin/der Kunde einzelne Inhalte, Online-Treffen oder Angebote innerhalb der Mitgliedschaft nicht nutzen können, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung der Mitgliedsbeiträge.

(9) Die Anbieterin ist berechtigt, die Mitgliedsbeiträge mit angemessener Vorankündigung anzupassen. Die Kundin/der Kunde hat in diesem Fall das Recht, die Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.

§ 11 Nutzungsrechte an digitalen Inhalten und Materialien

(1) Alle im Rahmen der Angebote der Anbieterin bereitgestellten digitalen Inhalte, Materialien, Konzepte und Methoden, insbesondere Videos, Aufzeichnungen, Kursinhalte, Texte, Arbeitsunterlagen, Übungen, Meditationen, Konzepte und sonstige Inhalte, sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Die Kundin/der Kunde erhält für die Dauer der vereinbarten Nutzung ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die bereitgestellten Inhalte ausschließlich für persönliche Zwecke im Rahmen der gebuchten Leistung zu nutzen.

(3) Eine Weitergabe von Zugangsdaten zu geschützten Bereichen, Plattformen oder digitalen Angeboten an Dritte ist nicht gestattet.

(4) Die Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung, Verbreitung oder kommerzielle Nutzung der bereitgestellten Inhalte – ganz oder teilweise – ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Anbieterin nicht erlaubt.

(5) Dies gilt insbesondere auch für die Weitergabe von Kursinhalten, Methoden, Konzepten und Materialien aus dem Soul Awakening Mentoring, dem Inner Light Circle sowie anderen digitalen Angeboten der Anbieterin.

(6) Die Kundin/der Kunde verpflichtet sich, die Zugangsdaten zu digitalen Plattformen sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

(7) Die Anbieterin ist berechtigt, Zugänge zu geschützten Bereichen zu sperren oder einzuschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine unberechtigte Nutzung oder Weitergabe von Inhalten bestehen.

§ 12 Workshops, Seminare und Veranstaltungen

(1) Die Anbieterin bietet neben Online-Angeboten auch Workshops, Seminare, Retreats und weitere Veranstaltungen in Präsenz an.

(2) Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt über den jeweils vorgesehenen Anmeldeweg. Mit der Anmeldung und der anschließenden Bestätigung durch die Anbieterin kommt ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme zustande.

(3) Die Teilnahmegebühr ist vor Beginn der Veranstaltung entsprechend der angegebenen Zahlungsbedingungen zu entrichten. Die Teilnahme ist grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang gesichert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(4) Der Umfang der jeweiligen Veranstaltung ergibt sich aus der entsprechenden Ausschreibung bzw. Angebotsbeschreibung. Die Anbieterin behält sich vor, Inhalte und den Ablauf der Veranstaltung anzupassen, sofern der wesentliche Charakter der Veranstaltung erhalten bleibt.

(5) Die Anbieterin ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund, insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl, Erkrankung, höherer Gewalt oder anderen Umständen, die eine Durchführung unmöglich machen, abzusagen oder zu verschieben.

(6) Im Fall einer Absage durch die Anbieterin werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

(7) Bei einem Rücktritt durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer gelten die jeweils angegebenen Stornobedingungen der Veranstaltung.

(8) Eine Teilnahme an Workshops, Seminaren und Veranstaltungen erfolgt in eigener Verantwortung. Die Hinweise zur Eigenverantwortung gemäß § 5 dieser AGB gelten entsprechend.

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher

(1) Verbraucherinnen und Verbraucher haben bei Verträgen mit der Anbieterin grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

(2) Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Vertragsschluss, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

(3) Wünscht die Kundin/der Kunde, dass die Anbieterin bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt, erklärt die Kundin/der Kunde ausdrücklich die Zustimmung zum vorzeitigen Beginn der Leistung.

(4) Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn die Anbieterin die vereinbarte Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen wurde, nachdem die Kundin/der Kunde hierzu ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.

(5) Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, erlischt das Widerrufsrecht, wenn die Kundin/der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Bereitstellung der digitalen Inhalte vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigt hat, dass dadurch das Widerrufsrecht erlischt.

(6) Bei Veranstaltungen mit einem festgelegten Termin oder Zeitraum kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

(7) Die jeweiligen Hinweise zum Widerrufsrecht und zu den Voraussetzungen für den Beginn der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist werden der Kundin/dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.

§ 14 Haftung

(1) Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Begleitung erfolgt auf Grundlage der individuell vereinbarten Leistungen.

(2) Die Anbieterin übernimmt keine Garantie für einen bestimmten persönlichen, emotionalen, gesundheitlichen oder sonstigen Erfolg. Der Verlauf und die Ergebnisse der Begleitung hängen wesentlich von den individuellen Voraussetzungen, der Eigenverantwortung und der aktiven Mitwirkung der Kundin/des Kunden ab.

(3) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(4) Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet die Anbieterin nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

§ 15 Vertraulichkeit und Umgang mit persönlichen Informationen

(1) Die Anbieterin verpflichtet sich, persönliche Informationen und Inhalte, die ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Kundin/dem Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

(2) Die Vertraulichkeit umfasst insbesondere persönliche Erfahrungen, Anliegen, Prozesse, Erkenntnisse und Inhalte, die im Rahmen von Gesprächen, Begleitungen, Mentoring-Programmen oder Veranstaltungen geteilt werden.

(3) Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, die Kundin/der Kunde hat ausdrücklich eingewilligt oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht.

(4) Die Kundin/der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, die persönlichen Informationen anderer Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die im Rahmen von Gruppenformaten, Online-Communities, Workshops oder Veranstaltungen bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung weiterzugeben.

(5) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen hierzu sind der Datenschutzerklärung der Anbieterin zu entnehmen.

(6) Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Soweit eine solche Regelungslücke besteht, gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden der Kundin/dem Kunden rechtzeitig bekannt gegeben und gelten für zukünftige Vertragsverhältnisse. Änderungen für bestehende Vertragsverhältnisse werden der Kundin/dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und gelten nur, soweit sie wirksam vereinbart werden.

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